Registrierung der Ferienvermietung und Kurtaxe

Die Registrierung möblierter Ferienunterkünfte ist mittlerweile in allen Gemeinden der Départements 06 und 83 obligatorisch – auch bei der Vermietung des Hauptwohnsitzes für weniger als 120 Tage im Jahr.

In den meisten unserer Gebiete kann die Registrierung online über folgende Plattform vorgenommen werden:

👉 www.declaloc.fr

Einige Gemeinden sind jedoch noch nicht an DéclaLoc angeschlossen. Dies gilt unter anderem für Fayence, wo die Registrierung weiterhin direkt bei der Gemeindeverwaltung (la mairie) erfolgt. Heutzutage kann dies in der Regel per E-Mail erledigt werden. Anschließend kann die Gemeinde die erforderliche CERFA-Registrierung an die zuständige Kurtaxenstelle weiterleiten.

Wenn Sie unsicher sind, welches Verfahren für Ihre Immobilie gilt, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter.

Nach der Registrierung der Unterkunft muss die Kurtaxe über die offizielle Plattform der jeweiligen Region digital gemeldet und bezahlt werden.

Nach Zahlung der Kurtaxe bitten wir Sie, uns den Zahlungsbeleg zuzusenden. Anschließend gleichen wir die Beträge mit den Vorauszahlungen der Gäste ab und erstatten eventuelle Differenzen innerhalb von 10 Werktagen.

Bitte beachten Sie, dass die französischen Behörden bei fehlender Registrierung, Meldung oder Zahlung erhebliche Bußgelder verhängen können – sowohl gegen Eigentümer als auch gegen Vermittler, die an der Vermietung beteiligt sind.

Klassifizierung der Unterkunft – finanzielle und steuerliche Vorteile

Eine klassifizierte Ferienunterkunft (meublé de tourisme classé) kann verschiedene finanzielle Vorteile bieten, darunter:

  • Niedrigerer fester Kurtaxensatz pro erwachsener Person und Nacht
  • Mögliche steuerliche Vorteile, darunter ein höherer Freibetrag im Rahmen der Micro-BIC-Regelung

Eine Liste zugelassener Klassifizierungsstellen finden Sie hier:

👉 https://www.atout-france.fr/fr/classement-des-hebergements-touristiques

Zusammenarbeit mit TAM-TAM Classement

Wir haben eine Zusammenarbeit mit Marion Mabille von TAM-TAM Classement begonnen. Sie ist in einem Großteil unseres Gebietes tätig und arbeitet mit unserer lokalen Mitarbeiterin Nathalie Lentz zusammen.

Dadurch wird der Prozess für Sie als Hauseigentümer deutlich einfacher. In vielen Fällen kann die Klassifizierung sogar ohne Ihre persönliche Anwesenheit durchgeführt werden.

Selbstverständlich muss die Unterkunft bestimmte Voraussetzungen erfüllen, und für die Klassifizierung fällt eine Gebühr der Klassifizierungsstelle an. Unsere Eigentümer mit Exklusivvertrag unterstützen wir jedoch gerne während des gesamten Prozesses.

Neue nationale Registrierungsplattform verschoben

Die neue nationale Registrierungsplattform für Ferienvermietungen in Frankreich, deren Einführung im Rahmen des sogenannten „Le-Meur“-Gesetzes ursprünglich für Mai 2026 vorgesehen war, wurde auf das 4. Quartal 2026 verschoben.

Bis die neue Plattform in Betrieb genommen wird, erfolgt die Registrierung weiterhin über die bestehenden lokalen Verfahren – in den meisten unserer Gemeinden über DéclaLoc und in einigen Gebieten direkt über die örtliche Gemeindeverwaltung (la mairie).

Obligatorische Registrierung von Ferienunterkünften in Frankreich

Nach französischem Recht müssen alle möblierten Ferienunterkünfte (meublés de tourisme) in den Gebieten, in denen eine entsprechende Registrierungspflicht eingeführt wurde, bei der zuständigen Gemeinde registriert werden.

Wo die Registrierungspflicht gilt, erhält die Unterkunft eine Registrierungsnummer. Diese muss Provacances mitgeteilt und in der entsprechenden Vermarktung angegeben werden.

Diese Registrierungsnummer ist obligatorisch und muss in allen Anzeigen und Vermarktungskanälen angegeben werden, darunter:

  • Website der Ferienhausagentur
  • Online-Buchungsplattformen (z. B. Airbnb und Booking.com)
  • Sonstige Vermarktungskanäle

Ziel ist es, Transparenz, eine korrekte steuerliche Registrierung sowie die Einhaltung der lokalen Vorschriften für Kurzzeitvermietungen sicherzustellen.

Ohne gültige Registrierungsnummer darf die Unterkunft in den betroffenen Gemeinden nicht rechtmäßig als Ferienunterkunft vermarktet werden.

Bitte informieren Sie uns, sobald Ihre Unterkunft registriert und/oder klassifiziert wurde – oder wenn Sie Unterstützung bei diesem Prozess oder bei der Kontaktaufnahme mit den örtlichen Behörden wünschen.